Die Gremien der Stiftung
Die Hanns Martin Schleyer-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts. Sie dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zielen. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft. Die konzeptionelle und operative Arbeit der Stiftung liegt in Händen der Geschäftsführung. Satzungsmäßige Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand.
Vorstand
Der Vorstand als gesetzlicher Vertreter der Stiftung entscheidet über die Verwaltung und Verwendung der Stiftungsmittel. Er tagt in der Regel einmal jährlich. Der Vorstand beruft die Geschäftsführung.

Wilfried Porth
Vorsitzender

Steffen Kampeter

Dr. Joachim Lang

Hanns-Eberhard Schleyer

Dorothee Stein-Gehring
Kuratorium
Das Kuratorium hat beratende und überwachende Funktion. Die Mitglieder des Kuratoriums sind Führungskräfte aus großen Unternehmen sowie Einrichtungen der Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, die der Schleyer-Stiftung – teilweise seit deren Gründung – als Ratgeber und Förderer verbunden sind.
- Dr. Jürgen Deilmann †
Ehrenvorsitzender - Dr. Ludolf-Georg von Wartenberg
Vorsitzender - Dr. Thomas Lindner
stellvertretender Vorsitzender - Dr. Gert Vogt
stellvertretender Vorsitzender
- Dipl.-Kfm. Dieter Bradatsch
- Dr. Ulrich Brocker
- Dr. Rainer Dulger
- Günther Fleig
- Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest
- Werner Gegenbauer
- Dr.iur. Dr.rer.oec.h.c. Manfred Gentz
- Ulrich Grillo
- Dipl.-Kfm. Philip F.W. Harting
- Prof. Dr. Dieter Hundt
- Arndt Günter Kirchhoff
- Dr.-Ing. Walter Koch
- Ingo Kramer
- Dr. Nicola Leibinger-Kammüller
- Friedhelm Loh
- Ingeborg Neumann
- Dr. Harald Peipers
- Siegfried Russwurm
- Dr. Yorck Schmidt
- Dr. Katrin Schlecht
- Prof. Dr. Klaus Schweinsberg
- Jan Ole Schneider
- Dipl.-Ing. Hans Peter Stihl
- Margret Suckale
- Dr. Ulrich Wandschneider
- Dr.-Ing. E.h. Heinrich Weiss
- Oliver Zander
- Prof. Dr. Gerhard Zeidler