Spenden

Die Hanns Martin Schleyer-Stiftung ist eine gemeinnützige, wissenschaftsfördernde Stiftung des privaten Rechts. Sie finanziert ihre Arbeit aus Vermögenserträgen und Spenden. Jede Zuwendung kommt unmittelbar unseren Projekten zugute, auf Wunsch des Spenders auch gerne einer Stiftungsinitiative seiner Wahl.

Ihr Engagement

Spenden, Sponsoring, Zustiftungen, Fonds, Treuhandstiftung, Testament/Erbeinsetzung, Vermächtnisse … Ihre Zuwendung ist uns sehr willkommen.

 


Albrechtstraße 22
10117 Berlin
Telefon:    +49 (0)30 27 90 71 64
E-Mail:       info@schleyer-stiftung.de

Bankverbindung:

Deutsche Bank Köln
IBAN DE35370700240110999000
BIC DEUTDEDBKOE

Bitte vermerken Sie auf Ihrer Überweisung Ihren Namen und Ihre Anschrift.
Eine Zuwendungsbestätigung geht Ihnen unaufgefordert zu.

Zustiften

Wenn Sie die Schleyer-Stiftung langfristig fördern wollen
Neben einer Spende können Sie die Ziele und die Arbeit der Schleyer-Stiftung auch durch eine Zustiftung unterstützen. Das zugestiftete Kapital bleibt langfristig erhalten, seine Erträge ermöglichen einen kontinuierlichen, zeitlich unbegrenzten Mittelzufluss für unsere Förderinitiativen.

Nach Ihren Vorstellungen und mit Ihrem Namen
Namhafte Zustiftungen können mit einer von der Stifterin bzw. dem Stifter gewünschten Zweckwidmung im Rahmen des Programms der Schleyer-Stiftung versehen werden – zum Beispiel für einen Preis oder ein jährliches „Dialog-Seminar“ an einem von Ihnen gewählten Fachbereich bzw. an einer von Ihnen bevorzugten Universität. Es ist darüber hinaus auch möglich, eine Zustiftung an die Schleyer-Stiftung als gesondertes, mit dem Stifternamen verbundenes Vermögen zu führen, zum Beispiel als individuell gestalteter Stifter-Fonds oder als unselbständige Treuhandstiftung „unter dem Dach“ der Schleyer-Stiftung.

Hinsichtlich dieser Modelle liegen der Stiftung Erfahrungen vor.

Ihr Engagement für die junge Generation
Sie können mit einer Zustiftung an die Schleyer-Stiftung dauerhaft viel bewegen und dabei auch individuelle Förderwünsche verwirklichen. Unser weitgespanntes Förderprogramm für junge Menschen mit klarer Wertorientierung bietet Ihrer Zustiftung einen hohen Wirkungsgrad bei gleichzeitig schlanker Verwaltung. Zustiftungen sind auch steuerlich attraktiv.

Zur Ausgestaltung einer Zustiftung empfehlen wir Ihnen anwaltlichen Rat. Wenn Sie es wünschen, sind wir gerne behilflich und stehen Ihnen selbstverständlich für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.

Vererben

Generationenübergreifende Förderung der Schleyer-Stiftung
Sie können die Schleyer-Stiftung mit Spenden und Zustiftungen fördern. Sie können aber auch Ihre mäzenatischen Ziele über das eigene Lebensende hinaus dauerhaft sichern, indem Sie die Schleyer-Stiftung durch Testament (Vermächtnis / Erbeinsetzung) bedenken oder eine Namens-Treuhandstiftung unter dem Dach der Schleyer-Stiftung errichten. Diese Zuwendungen bleiben als Kapitalstock langfristig erhalten, die daraus fließenden Erträge ermöglichen einen kontinuierlichen, zeitlich unbegrenzten Mittelzufluss für unsere Förderinitiativen. Zudem sind Zuwendungen dieser Art an die Schleyer-Stiftung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.

Sicherung der Stifterziele – Dauerhafte Erinnerung an den Stifternamen
Die Stifterin bzw. der Stifter kann das zugewendete Vermögen mit einer gewünschten Zweckwidmung versehen – beispielsweise für eine individuelle, nach eigenen Wünschen „maßgeschneiderte“ Förderinitiative im Rahmen des Programms der Schleyer-Stiftung.

Ihr Engagement für die nächste Generation
Ihr Testament zugunsten der Schleyer-Stiftung kann dauerhaft viel bewegen und dabei auch individuelle Förderwünsche verwirklichen. Unser weitgespanntes Förderprogramm mit klarer Wertorientierung für junge Menschen bietet Ihnen einen hohen Wirkungsgrad bei gleichzeitig schlanker Verwaltung.

Zur Ausgestaltung empfehlen wir Ihnen notariellen bzw. anwaltlichen Rat. Wenn Sie es wünschen, sind wir gerne behilflich und stehen Ihnen selbstverständlich für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.

Die Schleyer-Stiftung verfügt hierzu über Erfahrung – nicht zuletzt aufgrund der ihr durch Erbschaften zugewachsenen Friedwart Bruckhaus-Stiftung sowie des „Professor Max und Gisela Schneider Fonds“.